AGB
© 2024 Dr. Niklas Spitzer

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ordination Dr. Niklas Josef Spitzer

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Ordination Dr. Niklas Spitzer, (im folgenden „Ordination" oder „ich“ genannt) und der PatientInnen als Behandlungsvertrag im Sinne der § 49 Abs 2 ÄrzteG 1998, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

  2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn die PatientIn das generelle Angebot meiner Praxis annimmt und sich zum Zweck von Therapie/Beratung an mich wendet.

  3. Als PatientIn meiner Praxis, können Sie eine Beratung oder Behandlung in Anspruch nehmen.

  4. Sie sind bei Beschwerden mit Krankheitswert ausdrücklich aufgefordert mir diese wahrheitsgemäß zu schildern.

  5. Die Behandlung in meiner Ordination enthebt Sie nicht davon, die volle Verantwortung für Ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich hiermit, mich darüber zeitnah zu informieren

§ 2 Therapie- und Beratungserfolg:

Ich kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt.

§ 3 Honorar und Bezahlung:

  1. In der Regel gelten die auf meiner Homepage festgelegten aktuellen Honorarsätze. Unter Umständen berechne ich den Stundensatz auf der Basis der tatsächlich angefallenen Zeit.
  2. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Vereinbarung. Üblicherweise Bar oder mit Bankomat. Nach Vereinbarung ist auch eine Bezahlung per Kreditkarte oder Banküberweisung möglich.
§ 4 Kostenerstattung durch Dritte:
  1. Als Wahlarzt besitze ich generell keine Zulassung zu einer Direktverrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Das hat zur Folge, dass jede Klientin/Klient selbst sowohl für die Informationsbeschaffung, als auch für die Beantragung eventueller Kostenerstattungs- und Kostengenehmigungsverfahren verantwortlich ist.
  2. Meine Mitwirkung beschränkt sich ausdrücklich darauf, Ihnen ggf. einen Kostenplan sowie eine Abrechnung zu erstellen.
  3. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkasse) hat keinerlei Einfluss auf das vereinbarte Honorar und die daraus resultierenden Kostenforderungen seitens meiner Praxis.
  4. Meine Angaben über die Erstattungspraxis Dritter sind unverbindlich.

§ 5 Termine und Ausfallhonorar:

Mit der Vereinbarung eines Termins in meiner Ordination gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars fällig. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurde.

§ 6 Behandlungsdauer und Kündigung:

  1. Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend in beiderseitigem Einvernehmen mündlich und tlw. auch schriftlich vereinbart.
  2. Der Behandlungsvertrag endet, wenn sich PatientIn oder Arzt sich dafür entscheiden.
  3. Ich bin berechtigt, den Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn ich aufgrund meiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die mich in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt mein Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
§ 7 Schweigepflicht:
  1. Ich unterliege der Schweigepflicht nach § 54 ÄrzteG 1998.
  2. Patientendaten behandle ich grundsätzlich vertraulich und erteile bezüglich der Therapie/Beratung sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten.
  3. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten liegt und eine mündliche Zustimmung der Schweigepflichtsentbindung durch den Patienten erfolgt ist.
  4. Für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger muss ich von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Patienten entbunden werden.
  5. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter. Oder wenn ich aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet bin – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die ärztliche Arbeit unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.